Arbeitsunfälle können sowohl für Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber schwerwiegende Folgen haben. In Deutschland ist die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen gesetzlich geregelt. Doch wer zahlt eigentlich bei einem Arbeitsunfall? Diese Frage beantworten wir in diesem Abschnitt und geben Ihnen wichtige Informationen zur Kostenübernahme.
Es ist wichtig zu wissen, dass die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen in Deutschland anders geregelt ist als bei anderen Unfällen. Hier greift nämlich die gesetzliche Unfallversicherung. Doch was bedeutet das genau und wer ist für die Umsetzung zuständig? Lesen Sie weiter und erfahren Sie mehr zum Thema „Arbeitsunfall wer zahlt“.
Die gesetzliche Unfallversicherung: Wer ist zuständig?
Wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt, ist die gesetzliche Unfallversicherung dafür zuständig. Diese Versicherung wird von den Berufsgenossenschaften bereitgestellt, die für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten zuständig sind. Wenn ein Arbeitnehmer in einem Unternehmen beschäftigt ist, das unter die Zuständigkeit einer Berufsgenossenschaft fällt, ist er automatisch versichert.
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt in der Regel alle Kosten, die im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall entstehen. Dazu gehören zum Beispiel die Behandlungskosten, die Kosten für Rehabilitation und Wiedereingliederung sowie eine eventuelle Rente bei einer bleibenden Beeinträchtigung.
Wenn ein Arbeitsunfall dazu führt, dass der Arbeitnehmer vorübergehend oder dauerhaft arbeitsunfähig wird, muss er sich an seinen Arbeitgeber wenden, um den Unfall zu melden. Der Arbeitgeber muss dann eine Unfallanzeige bei der zuständigen Berufsgenossenschaft einreichen.
Die gesetzliche Unfallversicherung: Wer ist zuständig?
Berufsgenossenschaft | Zuständig für |
---|---|
Verwaltung Berufsgenossenschaft | Büroarbeit, Verwaltung |
Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik | Einzelhandel, Großhandel, Warenlogistik |
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege | Gesundheits- und Sozialwesen |
Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie | Chemische Industrie, Steinbrüche |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Berufsgenossenschaften nur für die Kostenübernahme im Zusammenhang mit einem Arbeitsunfall zuständig sind. Wenn ein Mitarbeiter erkrankt oder verletzt wird, aber kein Arbeitsunfall vorliegt, greift die gesetzliche Krankenversicherung.
Wenn ein Arbeitnehmer Zweifel hat, ob es sich bei seinem Vorfall um einen Arbeitsunfall handelt, sollte er sich an seinen Arbeitgeber oder die zuständige Berufsgenossenschaft wenden.
Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen
Wenn Sie bei einem Arbeitsunfall verletzt werden, haben Sie in der Regel Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese Versicherung übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Rehabilitation und gegebenenfalls auch für eine Umschulung, falls Sie aufgrund des Unfalls Ihren Job nicht mehr ausüben können.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass der Versicherungsschutz nicht unbegrenzt ist. Arbeitsunfälle müssen innerhalb einer bestimmten Frist gemeldet werden, um die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung in Anspruch nehmen zu können.
Wenn der Unfall auf grobe Fahrlässigkeit Ihrerseits zurückzuführen ist, kann es sein, dass die Versicherung die Leistungen kürzt oder sogar ganz ablehnt. Daher ist es wichtig, während der Arbeit stets auf Sicherheitsmaßnahmen zu achten und Arbeitsanweisungen sorgfältig zu befolgen.
Im Falle eines Arbeitsunfalls sollten Sie immer zuerst einen Arzt aufsuchen. Dieser stellt Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die Sie Ihrem Arbeitgeber und der Versicherung vorlegen müssen. Wenn Sie zur Behandlung mehrere Tage im Krankenhaus bleiben müssen, informieren Sie auch Ihren Arbeitgeber darüber.
Anspruch auf Entschädigung nach einem Arbeitsunfall
Wenn Sie einen Arbeitsunfall erlitten haben, haben Sie möglicherweise Anspruch auf Entschädigung. Um diesen Anspruch geltend zu machen, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Zunächst muss der Arbeitsunfall während Ihrer Arbeit oder auf dem Weg zur Arbeit stattgefunden haben. Außerdem müssen Sie innerhalb einer Woche nach dem Arbeitsunfall Ihren Arbeitgeber darüber informieren.
Um den Anspruch auf Entschädigung zu erhalten, müssen Sie ein ärztliches Attest vorlegen. Dieses Attest muss den Arbeitsunfall bestätigen und bescheinigen, dass Sie aufgrund des Arbeitsunfalls arbeitsunfähig sind.
Je nach Schwere des Unfalls können Sie eine Verletztenrente, Heilbehandlungskosten, Rehabilitationsmaßnahmen und andere Leistungen erhalten. Es ist wichtig zu beachten, dass die Entschädigung von der gesetzlichen Unfallversicherung geleistet wird und nicht vom Arbeitgeber.
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihnen eine Entschädigung zusteht, sollten Sie sich an die zuständige Unfallversicherung oder einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Diese können Sie über Ihre Rechte und Ansprüche informieren und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen.
Schadensersatz bei Arbeitsunfällen
Nach einem Arbeitsunfall kann es sein, dass Sie Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies hängt jedoch davon ab, wer für den Unfall verantwortlich ist und ob dieser Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.
Wenn der Arbeitgeber den Unfall verschuldet hat, kann der geschädigte Arbeitnehmer Schadenersatzansprüche geltend machen. Hierbei wird der entstandene Schaden, wie beispielsweise entgangenes Einkommen oder Behandlungskosten, ersetzt.
Es gibt jedoch auch Fälle, in denen ein Dritter für den Arbeitsunfall verantwortlich ist, beispielsweise ein Lieferant oder eine andere Person, die sich zur selben Zeit am Unfallort aufhielt. In solchen Fällen kann der Geschädigte Schadensersatzansprüche gegen den Dritten geltend machen.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass Schadensersatzansprüche nicht immer zugesprochen werden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie beispielsweise der Nachweis einer Schuld des Verursachers.
Wenn Sie den Verdacht haben, dass Ihnen Schadensersatz zusteht, sollten Sie sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden. Dieser kann Ihnen bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche helfen.
Haftung bei Arbeitsunfällen
Bei Arbeitsunfällen stellt sich oft die Frage nach der Haftung. Dabei gilt es zu klären, wer für den Unfall verantwortlich ist und wer für mögliche Schäden aufkommen muss.
Haftung des Arbeitgebers
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen Arbeitnehmern. Das bedeutet, dass er alles tun muss, um Unfälle bei der Arbeit zu vermeiden. Verletzt er diese Pflicht, haftet er für die Folgen des Unfalls.
Im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung ist der Arbeitgeber gegen die Folgen von Arbeitsunfällen versichert. Die Kosten für Behandlung, Rehabilitation und gegebenenfalls Rente werden von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
Haftung des Arbeitnehmers
Auch der Arbeitnehmer trägt eine gewisse Verantwortung für seine eigene Sicherheit bei der Arbeit. Verstößt er gegen geltende Sicherheitsvorschriften oder handelt fahrlässig, kann er zur Haftung gezogen werden.
Grundsätzlich ist aber die gesetzliche Unfallversicherung dafür zuständig, die Folgen von Arbeitsunfällen abzudecken. Eine Haftung des Arbeitnehmers tritt daher eher selten auf.
Es ist jedoch ratsam, sich im Falle eines Arbeitsunfalls anwaltlich beraten zu lassen, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und die eigene Haftung zu klären.
Der Arztbesuch nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall ist es wichtig, schnellstmöglich einen Arzt aufzusuchen, um die Verletzungen behandeln zu lassen. Dies kann auch dazu beitragen, bleibende Schäden zu vermeiden und die Genesung zu beschleunigen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, sind Sie gesetzlich unfallversichert und haben Anspruch auf eine angemessene medizinische Versorgung. Die Kosten für die Untersuchung und Behandlung werden von der Unfallversicherung übernommen.
Arztbesuch | Wer bezahlt? |
---|---|
Erstuntersuchung durch einen Arzt | Gesetzliche Unfallversicherung |
Weitere ärztliche Untersuchungen | Gesetzliche Unfallversicherung |
Medikamente und Verbandsmaterial | Gesetzliche Unfallversicherung |
Transport zum Arzt | Gesetzliche Unfallversicherung |
Es ist wichtig, alle medizinischen Unterlagen und Rechnungen aufzubewahren, damit die Unfallversicherung die Kosten erstatten kann. Wenn Sie weiterhin medizinische Hilfe benötigen, können Sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation stellen.
Die Wahl des Arztes
Sie haben das Recht, den Arzt frei zu wählen, den Sie konsultieren möchten. Es ist jedoch empfehlenswert, einen Arzt aufzusuchen, der Erfahrung in der Behandlung von Arbeitsunfällen hat. Wenn Ihr Arbeitgeber einen Betriebsarzt hat, können Sie diesen in Anspruch nehmen.
Wichtig ist auch, dass Sie den Arzt über den Arbeitsunfall und die Umstände informieren, damit er die Behandlung darauf abstimmen kann. Der Arzt wird einen Unfallbericht über den Arbeitsunfall und dessen Folgen an die Unfallversicherung senden.
Melden eines Arbeitsunfalls
Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, ist es wichtig, diesen unverzüglich zu melden. Ein Arbeitsunfall muss innerhalb einer Woche gemeldet werden, um Ansprüche auf Leistungen durch die gesetzliche Unfallversicherung zu erhalten.
Die Meldung kann entweder durch den Arbeitgeber oder durch den Versicherten selbst erfolgen. Dabei müssen alle relevanten Informationen zum Unfallhergang angegeben werden, wie zum Beispiel Datum, Uhrzeit und Ort des Unfalls sowie die Art der Verletzung.
Es empfiehlt sich, den Unfall schriftlich zu melden und eine Kopie der Meldung für die eigenen Unterlagen aufzubewahren. Dies kann im Falle von Streitigkeiten um die Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall hilfreich sein.
Informationen, die für die Meldung benötigt werden:
Für eine erfolgreiche Meldung des Arbeitsunfalls sind bestimmte Informationen notwendig. Dazu gehören:
Informationen | Beschreibung |
---|---|
Name und Anschrift des Verletzten | Wichtig für die Identifikation des Versicherten |
Name und Anschrift des Arbeitgebers | Wichtig für die Identifikation des Arbeitsplatzes |
Datum und Uhrzeit des Unfalls | Wichtig für die Feststellung der Meldefrist |
Ort des Unfalls | Wichtig für die Identifikation des Arbeitsplatzes |
Zeugen des Unfalls | Können bei der Klärung des Unfallhergangs helfen |
Art der Verletzung | Wichtig für die Feststellung der Leistungsansprüche |
Bei der Meldung des Unfalls ist es ebenfalls möglich, den behandelnden Arzt zu benennen und eine Schweigepflichtentbindungserklärung zu unterzeichnen. Dadurch kann die Kommunikation zwischen dem Versicherten, dem Arzt und der gesetzlichen Unfallversicherung erleichtert werden.
Rechte und Pflichten nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall haben Arbeitnehmer bestimmte Rechte und Pflichten, die sie beachten sollten. Hier sind einige wichtige Maßnahmen, die Sie ergreifen sollten:
- Informieren Sie Ihren Arbeitgeber: Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich informieren. Teilen Sie ihm mit, wann und wo der Unfall passiert ist und welche Verletzungen Sie erlitten haben.
- Suchen Sie einen Arzt auf: Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie so schnell wie möglich einen Arzt aufsuchen. Er kann Ihnen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen und Ihre Verletzungen behandeln.
- Beantragen Sie Leistungen bei der gesetzlichen Unfallversicherung: Wenn Sie gesetzlich unfallversichert sind, haben Sie Anspruch auf bestimmte Leistungen, wie z.B. eine medizinische Rehabilitation oder eine Entschädigung. Beantragen Sie diese Leistungen bei Ihrer zuständigen Unfallkasse.
- Kooperieren Sie mit den Behörden: Wenn die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse Ihre Ansprüche prüft, müssen Sie kooperieren und alle erforderlichen Informationen bereitstellen.
- Setzen Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung: Wenn Sie rechtliche Fragen haben oder Ihre Ansprüche nicht anerkannt werden, sollten Sie sich mit einem Anwalt in Verbindung setzen.
Durch die Beachtung dieser Maßnahmen können Sie sicherstellen, dass Sie Ihre Ansprüche nach einem Arbeitsunfall geltend machen können.
Rehabilitation und Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall
Nach einem Arbeitsunfall kann es notwendig sein, eine Rehabilitation durchzuführen und den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Dafür stehen verschiedene Maßnahmen zur Verfügung, die individuell auf die Bedürfnisse des Betroffenen abgestimmt werden.
Zunächst wird eine medizinische Rehabilitation durchgeführt, um die körperlichen und psychischen Folgen des Arbeitsunfalls zu behandeln. Diese kann stationär oder ambulant erfolgen und umfasst beispielsweise physiotherapeutische Maßnahmen, Psychotherapie oder eine medizinische Trainingstherapie.
Nach der medizinischen Rehabilitation folgt die berufliche Rehabilitation, die darauf abzielt, den Betroffenen wieder in das Berufsleben zu integrieren. Hierfür können verschiedene Maßnahmen wie beispielsweise eine Umschulung, eine Arbeitsplatzanpassung oder eine berufliche Qualifizierung durchgeführt werden.
Um die Wiedereingliederung zu erleichtern, stehen dem Betroffenen auch verschiedene Unterstützungsleistungen zur Verfügung. Hierzu zählen unter anderem finanzielle Leistungen wie beispielsweise das Verletztengeld, das Übergangsgeld oder das Berufshilfegeld. Darüber hinaus können auch Hilfsmittel wie beispielsweise Prothesen oder Rollstühle zur Verfügung gestellt werden.
Es ist wichtig, frühzeitig eine Rehabilitation zu planen und in Anspruch zu nehmen, um die Heilungschancen zu verbessern und den Wiedereinstieg in das Berufsleben zu erleichtern.
Berufskrankheiten als Arbeitsunfall
Im Gegensatz zu einem Arbeitsunfall, der sich während der Arbeit ereignet, handelt es sich bei einer Berufskrankheit um eine Erkrankung, die aufgrund einer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Hierbei können verschiedene Ursachen vorliegen, wie zum Beispiel der Umgang mit giftigen Stoffen oder eine einseitige Belastung am Arbeitsplatz.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Berufskrankheit hat, kann er in der Regel Leistungen von der gesetzlichen Unfallversicherung beziehen. Hierbei ist es wichtig, dass die Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt wird. Hierfür gibt es eine Liste mit Berufskrankheiten, die von der Berufsgenossenschaft (BG) festgelegt wird.
Berufskrankheiten-Nummer | Berufskrankheit |
---|---|
4101 | Hautkrebs durch natürliche UV-Strahlung |
4102 | Hautkrebs durch künstliche UV-Strahlung |
5101 | Infektionskrankheiten durch biologische Arbeitsstoffe |
Es ist jedoch oft schwierig, eine Berufskrankheit als solche anzuerkennen und Leistungen von der Berufsgenossenschaft zu erhalten. Hier ist es ratsam, sich von einem Anwalt oder einer Anwältin beraten zu lassen.
Darüber hinaus ist es wichtig zu beachten, dass es bei einer Berufskrankheit meist schwierig ist, den Arbeitgeber haftbar zu machen. Denn anders als bei einem Arbeitsunfall, bei dem der Arbeitgeber in der Regel haftet, ist es bei einer Berufskrankheit oft schwierig nachzuweisen, dass diese auf eine bestimmte Tätigkeit am Arbeitsplatz zurückzuführen ist.
Arbeitsunfall im Home Office
Immer mehr Unternehmen setzen auf Home Office als flexible Arbeitsform. Doch was ist, wenn es zu einem Arbeitsunfall kommt?
Grundsätzlich sind Unfälle, die sich während der Arbeitszeit im Home Office ereignen, genauso wie Arbeitsunfälle im Betrieb geschützt. Auch hier greift die gesetzliche Unfallversicherung, sofern der Unfall während der Arbeitszeit passiert ist und im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit steht.
Kommt es beispielsweise zu einem Sturz auf dem Weg vom Schreibtisch zur Küche oder zu Verletzungen durch einen Stromschlag beim Anschließen eines Geräts, kann dies als Arbeitsunfall eingestuft werden.
Wichtig ist jedoch, dass der Unfall tatsächlich während der Arbeitszeit passiert und nicht etwa aufgrund einer privaten Aktivität im Home Office, wie beispielsweise dem Putzen der Wohnung.
Es empfiehlt sich daher, den Arbeitsplatz im Home Office klar von privaten Bereichen abzugrenzen und sich an die Arbeitszeit zu halten. Zudem sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam klären, welche Tätigkeiten zur beruflichen Tätigkeit gehören und welche nicht.
Im Ernstfall gilt es, den Unfall umgehend dem Arbeitgeber zu melden und einen Arzt aufzusuchen. Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung und Rehabilitation.
Conclusion
Bei Arbeitsunfällen in Deutschland ist die Kostenübernahme durch verschiedene Stellen geregelt. In der Regel ist die gesetzliche Unfallversicherung zuständig. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und dass es in einigen Fällen erforderlich ist, den Unfall zu melden und bestimmte Schritte einzuleiten, um Ansprüche geltend zu machen.
Wenn Sie einen Arbeitsunfall hatten, sollten Sie sich umgehend von einem Arzt untersuchen lassen und den Unfall Ihrem Arbeitgeber melden. Darüber hinaus sollten Sie sich mit den Einzelheiten der Kostenübernahme durch die gesetzliche Unfallversicherung vertraut machen und gegebenenfalls einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Es ist auch wichtig zu beachten, dass bei Arbeitsunfällen im Home Office besondere Regelungen gelten und dass es in einigen Fällen erforderlich sein kann, den Unfall als Arbeitsunfall anzuerkennen.
Zusammenfassung
Die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen in Deutschland ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geregelt. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jeder Unfall als Arbeitsunfall anerkannt wird und dass es in einigen Fällen erforderlich ist, den Unfall zu melden und bestimmte Schritte einzuleiten, um Ansprüche geltend zu machen.
FAQ
Q: Wer ist für die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen in Deutschland zuständig?
A: Die gesetzliche Unfallversicherung ist für die Kostenübernahme bei Arbeitsunfällen in Deutschland zuständig.
Q: Welche Rolle spielt die gesetzliche Unfallversicherung bei Arbeitsunfällen?
A: Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und ist für die finanzielle Absicherung und Rehabilitation der Betroffenen verantwortlich.
Q: Welche Leistungen kann ich erwarten, wenn ich einen Arbeitsunfall habe?
A: Bei einem Arbeitsunfall haben Sie Anspruch auf medizinische Behandlung, Rehabilitation, finanzielle Entschädigung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung ins Arbeitsleben.
Q: Habe ich Anspruch auf Entschädigung nach einem Arbeitsunfall?
A: Ja, Sie haben Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie durch einen Arbeitsunfall gesundheitliche Schäden erleiden. Es gelten jedoch bestimmte Voraussetzungen.
Q: Kann ich bei einem Arbeitsunfall Schadensersatz verlangen?
A: Ja, unter bestimmten Umständen haben Sie Anspruch auf Schadensersatz bei einem Arbeitsunfall. Es ist wichtig, juristischen Rat einzuholen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Q: Wer haftet bei einem Arbeitsunfall?
A: Bei einem Arbeitsunfall haftet in der Regel der Arbeitgeber. Es können jedoch auch andere Parteien für den Unfall verantwortlich sein, zum Beispiel Hersteller fehlerhafter Arbeitsgeräte.
Q: Was sollte ich nach einem Arbeitsunfall in Bezug auf den Arztbesuch unternehmen?
A: Nach einem Arbeitsunfall sollten Sie umgehend einen Arzt aufsuchen, um Ihre Verletzungen zu behandeln. Die Kosten für den Arztbesuch werden in der Regel von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen.
Q: Wie melde ich einen Arbeitsunfall richtig?
A: Um einen Arbeitsunfall richtig zu melden, informieren Sie sofort Ihren Arbeitgeber und füllen Sie das entsprechende Unfallmeldeformular aus. Geben Sie dabei alle relevanten Informationen an.
Q: Welche Rechte und Pflichten habe ich nach einem Arbeitsunfall?
A: Nach einem Arbeitsunfall haben Sie das Recht auf medizinische Versorgung, finanzielle Entschädigung und Unterstützung bei der Wiedereingliederung. Sie haben auch die Pflicht, den Unfall ordnungsgemäß zu melden.
Q: Welche Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung stehen mir nach einem Arbeitsunfall zur Verfügung?
A: Nach einem Arbeitsunfall können verschiedene Maßnahmen zur Rehabilitation und Wiedereingliederung ergriffen werden, wie zum Beispiel physiotherapeutische Behandlungen, berufliche Weiterbildungen und Umschulungen.
Q: Wie werden Berufskrankheiten als Arbeitsunfall behandelt?
A: Berufskrankheiten werden als Arbeitsunfälle eingestuft, wenn sie auf die berufliche Tätigkeit zurückzuführen sind. Betroffene haben Anspruch auf die gleichen Leistungen wie bei anderen Arbeitsunfällen.
Q: Wie werden Arbeitsunfälle im Home Office behandelt?
A: Arbeitsunfälle im Home Office werden in der Regel als Arbeitsunfälle anerkannt, wenn sie während der Ausübung der beruflichen Tätigkeit auftreten. Die Kostenübernahme kann jedoch besondere Regelungen unterliegen.
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