Spricht man von Cannabis, so handelt es sich um ein Produkt des Hanfgewächses. Der Hanf ist eine Pflanze und gehört zu den ältesten Nutzkräutern der Welt. Da die Struktur des Hanfs enorme Stabilität aufweist, werden aus dem Rohstoff häufig Seile oder Winden hergestellt. Aber auch Dämmstoffe bestehen bisweilen aus der Hanfpflanze. Aus den Samen des Hanfs lässt sich zudem Speiseöl gewinnen, während aus destillierten Blättern und Blüten ätherische Öle erzeugt werden. Erfahren Blätter und Blüten eine Trocknung, so steht am Ende der Ertragskette die Erzeugung von Cannabis. Die Droge wird abwechselnd als Gras, Weed, Marihuana oder Haschisch tituliert.
200 Millionen Konsumenten
Besteht das Interesse darin, den Hanf zu Cannabis zu verarbeiten, so sind für jenes Unterfangen ausschließlich weibliche Hanfpflanzen zu gebrauchen. Abgesehen vom Haschischöl wird Cannabis zumeist geraucht. Das berauschende Mittel gilt als die am häufigsten verwendete (Einstiegs-)Droge weltweit. Sie wird von rund 200 Millionen Menschen konsumiert. Obwohl im Vergleich zu anderen Drogen weniger abhängig machend und deutlich kostengünstiger, war der Besitz und Konsum von Cannabis in Deutschland lange Zeit verboten. Dies hat sich inzwischen geändert.
Was per Gesetz erlaubt ist
Seit dem 1. April 2024 ist das Konsumieren von Cannabis nicht mehr pauschal strafbar. Was konform ist (und was nicht), hat die Bundesregierung per Gesetz definiert. Demnach ist der private Anbau durch erwachsene Personen erlaubt, sofern er dem Eigenkonsum dient. Darüber hinaus kann die Gewinnung von Cannabis durch eingetragene Vereinigungen, sogenannte Social Clubs, erfolgen. Allerdings darf es sich nicht um gewerblich orientierten Anbau handeln. Zu beachten ist überdies, dass jede Person maximal drei Cannabis-Pflanzen beziehungsweise 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf. Geht es um die Beschaffung respektive um die Bestellung von Hanf für die eigene Kultivierung, sind folgende Regelungen zu beachten.
Versand aus EU-Staaten ist legitim
Für das Thema „Cannabis Samen bestellen“ definiert das Gesetz ebenfalls klare Leitplanken. Demnach ist die Einfuhr von Cannabis-Samen ausschließlich aus Mitgliedsstaaten der EU erlaubt. Der Bezug kann bei entsprechendem Altersnachweis über das Internet oder artverwandte Kanäle erfolgen. Da viele der sogenannten Samenbanken in den Niederlanden ansässig sind, ist gegen die Einfuhr der vertriebenen Produkte nach Deutschland nichts einzuwenden. Die importierten Samen dürfen auch in diesem Fall nur für den Eigenanbau und Eigenkonsum verwendet werden.
Obergrenzen beachten
Wird Cannabis-Samen importiert, ist die Zahl pro Person auf 7 pro Monat beschränkt. Überdies können Stecklinge bestellt werden. Auch hier gilt eine Obergrenze: Maximal 5 Stecklinge pro Person sind erlaubt. Bezieht ein Importeur sowohl Samen wie Stecklinge, sind in Summe höchstens 5 Exemplare zu ordern.
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